Der Betrug
Der Betrug ist die Erlangung eines Vermögensvorteiles durch die Täuschung anderer, beispielsweise durch Vorspiegelung falscher oder Entstellung wahrer Tatsachen. Die "Nepper", "Schlepper" und "Bauerfänger", wie Zeitgenossen dieser Kategorie im Volksmund heißen, gehen zumeist mit großer Raffinesse zu Werke und richten häufig beträchtlichen Schaden an.
So vielfältig wie die Erscheinungsformen des Betruges sind auch die Schauplätze und Gelegenheiten, bei denen es zu "Unregelmäßigkeiten" kommen kann. Neben dem "Tatort Haustür" treten Betrugsfälle dabei vor allem immer wieder im Zusammenhang mit der Vermittlung von Wohnraum sowie der Fälschung und dem Missbrauch von Zahlungsmitteln auf.
Betrug an der Haustür
Sie sehen es niemanden an der Nasenspitze an
Das Gesetzbuch weiß es ganz genau: "Betrug ist das Erzielen eines finanziellen Vorteils durch Täuschung eines anderen." Das ist beispielsweise immer dann der Fall, wenn falsche Tatsachen vorgespiegelt oder wahre Tatsachen entstellt werden.
Ganz besonders häufig haben es Betrüger an der Haustür auf Senioren abgesehen, die sich in ihren vier Wänden vermeintlich sicher fühlen. Ziel dieser unliebsamen Besucher ist es, Einlass in die Wohnung zu finden; denn dort sind in aller Regel weder Zeugen noch andere Personen zu erwarten, die die eigenen Pläne durchkreuzen könnten.
Einem Betrüger sind seine finsteren Absichten in den seltensten Fällen anzusehen. Die Täter treten in ganz unterschiedlichen Rollen auf: Mal geben sie sich als seriös gekleideter Geschäftsmann, mal werden sie als Handwerker in Arbeitskleidung, als Hilfsbedürftiger oder sogar als angebliche Amtsperson vorstellig. Um ans Ziel zu gelangen, überraschen die Täter immer wieder durch außerordentlichen Ideenreichtum. Der durch sie verursachte finanzielle Schaden ist oft nicht wieder auszugleichen.
So schützen Sie sich vor Betrügern an der Haustür
Beim Gros aller Betrugsfälle an der Haustür handelt es sich um so genannte Haustürgeschäfte. Zumeist geht es dabei um Ratenkauf- und Ratenlieferungsverträge (Abonnements) oder um Verträge über Dienst- und Werkleistungen. Wenn Sie sich bei einem derartigen Geschäftsabschluss über den Tisch gezogen fühlen, bleibt Ihnen in jedem Fall ein Widerspruchsrecht. Das heißt: Kauferklärungen können innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Dafür bestehen allerdings Voraussetzungen. Bedingung ist, dass Sie durch einen Vertreter…
- am Arbeitsplatz
- in der Privatwohnung
- bei Freizeitveranstaltungen
- bei Kaffeefahrten oder
- auf der Straße
angesprochen und zur "Abgabe einer Erklärung" veranlasst wurden.
Bitte beachten Sie: Das Widerrufsrecht gilt nicht, wenn Sie den Vertreter selbst bestellt haben, ein Bagatellgeschäft (bis 40 EURO) oder eine notarielle Beurkundung vorliegt. Auch bei der Mitgliederwerbung für Vereine hat dieses Widerspruchsrecht keine Gültigkeit.
Wie Sie sich auch bei forsch auftretenden Femden nicht ins Bockshorn jagen lassen, verraten Ihnen folgende Tipps:
- Schauen Sie sich Besucher vor dem Öffnen der Tür durch den Türspion oder durchs Fenster genau an.
- Öffnen Sie die Tür nur bei vorgelegtem Sperrriegel.
- Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung. Bestellen Sie Unbekannte zu einen späteren Zeitpunkt wieder, wenn eine Vertrauensperson anwesend ist.
- Wehren Sie sich energisch gegen zudringliche Besucher, sprechen Sie sie laut an oder rufen Sie um Hilfe.
- Verlangen Sie von Amtspersonen grundsätzlich den Dienstausweis und prüfen Sie ihn sorgfältig auf Druck, Foto und Stempel.
- Rufen Sie im Zweifel vor dem Einlass die entsprechende Behörde an. Suchen Sie deren Telefonnummer selbst heraus.
- Lassen Sie nur Handwerker in Ihre Wohnung, die Sie selbst bestellt haben oder die von der Hausverwaltung angekündigt worden sind.
- Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck und lassen Sie sich weder beeindrucken noch verwirren.
- Lesen Sie Vertragsbedingungen gründlich durch und lassen Sie sie sich bei Bedarf erklären.
- Leisten Sie keine Unterschriften für angebliche Geschenke oder Besuchsbestätigungen.
- Achten Sie bei der Unterschrift immer auch auf die Datumsangabe.
- Die Belehrung über das Widerrufsrecht muss stets extra unterschrieben sein. Denken Sie daran, dass ein fehlendes oder falsches Datum die Durchsetzung Ihres Widerspruches erschwert.
- Verlangen Sie immer eine Kopie des Vertrags mit deutlich lesbarer Adresse und ebenso gut erkennbarem Namen des Vertragspartners.
- Nehmen Sie für Nachbarn nichts ohne deren ausdrückliche Ankündigung entgegen, zum Beispiel Nachnahmesendungen oder Lieferungen gegen Zahlung.
- Treffen Sie mit Nachbarn, die tagsüber zu Hause sind, die Vereinbarung, sich bei unbekannten Besuchern an der Wohnungstür gegenseitig Beistand zu leisten.
- Prüfen und vergleichen Sie Angebote genau. Lassen Sie sich gerade durch bedrängende "Hinweise" (Beispiel: "Dieses Angebot gilt nur noch heute!") auf keinen Fall unter Druck setzen.
- Wechseln Sie niemals Geld an der Haustür. Sie könnten - beispielsweise durch Falschgeld - betrogen werden.
- Denken Sie daran: Banken, Sparkassen, Polizei oder andere Behörden schicken Ihnen nie "Geldwechsler" oder "Falschgeld-Prüfer" ins Haus. Verständigen Sie über das Auftauchen derartiger Personen umgehend die Polizei.
- Wenden Sie sich an die (Kriminal-) Polizeiliche Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Dort erhalten Sie wertvolle Tipps und hilfreiche Broschüren.
Dicke Prozente mit dünnen Argumenten
Hauptzielgruppe für Betrügereien an der Haustür sind vorwiegend Senioren, die in der scheinbaren Geborgenheit ihrer Wohnung aufgesucht werden. Ziel der Täter ist es, Einlass in die Wohnung zu finden; denn dort gibt es in der Regel keine Zeugen oder Hilfe durch Dritte.
Das Erscheinungsbild der Täter ist hierbei unterschiedlich. Den gut gekleideten Geschäftsmann findet man genauso wie den Handwerker in Arbeitskleidung, den Hilfsbedürftigen oder sogar angebliche Amtspersonen.
In der neuesten Variante des Haustürbetrugs sprechen die Betrüger nicht einmal mehr persönlich vor, sondern werfen namentlich ausgefüllte "Benachrichtigungen" ein: Weil angeblich niemand angetroffen wurde, sollen die Opfer dann "zur Vereinbarung eines Gesprächstermins in Ihrer Angelegenheit" oder "zur Abholung Ihres Pakets" eine teure 0900 od. in Deutschland 0190-Telefonnummer anrufen.
