Schutz vor Kreditkartenbetrug
In Zeiten des bargeldlosen Zahlungsverkehrs sind längst auch Schecks sowie Scheck- und Kreditkarten zum Objekt der Begierde von Fälschern und Betrügern geworden. Oft geraten aber auch Kundenkarten ins Visier der Ganoven. Im Gegensatz zur Kreditkarte wird die Kundenkarte zwar nur von dem Unternehmen akzeptiert, das sie ausstellt; dennoch gilt sie als vollwertiges Zahlungsmittel. Vor den Risiken des unbaren Zahlungsverkehrs bewahren Sie sich am besten mit folgenden Tipps:
- Beachten Sie alle Auflagen, die Ihr Geldinstitut oder Kreditkarten-Unternehmen mit Ihnen vertraglich vereinbart hat. Lesen Sie auch das Kleingedruckte im Vertrag - vor allem die Abschnitte zum Thema "Haftung"; darin sind Ihre Sorgfaltspflichten festgelegt.
- Bewahren Sie Schecks und ec-Karten stets getrennt voneinander auf.
- Stellen Sie niemals Fremden "aus Gefälligkeit" Schecks im Austausch gegen Bargeld aus.
- Bei Verlust von Schecks, Scheck- und Kreditkarten – auch wenn diese aus nicht nachvollziehbaren Gründen vom Geldautomaten einbehalten werden – sollten Sie diese Zahlungsmittel umgehend durch Ihr Kreditinstitut, den zentralen Sperrannahmedienst oder Ihre Kreditkartenorganisation sperren lassen. Beachten Sie: Die ec-Karte wird nach Verlustmeldung bis zum Verfallsdatum der Karte gesperrt.
- An dieser Stelle wird auf die für Mitte 2005 geplante Einführung einer einheitlichen zentralen Notrufnummer (116 – 116) für das Sperren von elektronischen Berechtigungen hingewiesen (weitere Informationen unter www.sperr-ev.org).
- Mit Know-how und modernster Technik sind Straftäter in der Lage, Magnetstreifen von Karten zu kopieren. Bewahren Sie deshalb Ihre Kreditkartenbelege sorgfältig auf. So können Sie Rechnungen oder Abbuchungen Ihres Kreditkarteninstitutes jederzeit genau nachvollziehen.
- Stellen Sie sicher, dass Sie nach dem Bezahlen stets Ihre eigene Kreditkarte zurückerhalten. Bestehen Sie darauf, dass verschriebene Kreditkartenbelege, unter Umständen auch das Kohlepapier, sofort ungültig gemacht werden.
- Prüfen Sie regelmäßig nach, ob Sie überhaupt noch alle Ihre (Kredit-)Karten besitzen.
- Erstatten Sie sofort Anzeige bei der Polizei, wenn Ihnen die missbräuchliche Benutzung Ihrer Scheck- oder Kreditkarte bekannt wird.