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Sexualdelikte



Sexuelle Gewalt hat viele Gesichter. Oft tritt sie ganz unverhohlen auf, oft bedient sie sich subtiler psychischer Mittel, um ihre Absichten zu tarnen. Verbale Belästigungen, sexuelle Berührungen, exhibitionistische Handlungen, Masturbation sowie orale, vaginale und anale Vergewaltigungen sind die häufigsten Formen des sexuellen Missbrauchs. Hierher gehört auch die Kinderpornografie, die als eine der verabscheuungswürdigsten Formen des sexuellen Missbrauchs zunehmend auch das Internet als Medium der Darstellung nutzt.
In vielen Fällen ist sexueller Missbrauch nur eine spezifische Form der Ausbeutung im Rahmen eines Abhängigkeitsverhältnisses. Deshalb tragen sich sexuelle Übergriffe sehr oft in Familien und Lebensgemeinschaften zu. Und deshalb haben solche Delikte viel mehr mit Macht, Unterwerfung und (psychischer) Gewalt als mit Sexualität zu tun. Für die Opfer - zumeist Frauen und Kinder - verbindet sich mit der Erfahrung sexueller Gewalt eine Traumatisierung von lebenslanger Auswirkung.

Eine besonders menschenverachtende Form sexueller Ausbeutung stellt in diesem Zusammenhang der Kindersex-"Tourismus" dar.

Ein langer Leidensweg

Sexuelle Gewalt gegen Frauen tritt in den unterschiedlichsten Erscheinungsformen auf. Nach wie vor ist sie Bestandteil des Alltags. Nach wie vor werden Frauen vorwiegend über ihre sexuelle Attraktivität, ihre Anziehungskraft und ihre Verfügbarkeit für Männer definiert. Dies zeigt sich nicht zuletzt in der Vermarktung des weiblichen Körpers - zum Beispiel in der Werbung, in den Medien, in der Pornografie und in der Prostitution.
Deutlicher noch als in den genannten Bereichen offenbaren sich sexualisierte Gewalthandlungen jedoch in anzüglichen Bemerkungen, in Blicken, in sexueller Belästigung am Telefon und am Arbeitsplatz. Hinzu kommen exhibitionistische Handlungen, anale, orale und vaginale Vergewaltigungen sowie das Zwingen zu sogenannten sexuellen Praktiken.
Frauen erfahren sexuelle Gewalthandlungen in und außerhalb der Ehe/Partnerschaft/Freundschaft auf Straßen, in Gaststätten, Tanzlokalen, Parks, Wohnungen, Dienststellen, am Arbeitsplatz sowie in öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln. Häufig finden die erlittenen Demütigungen und Erniedrigungen eine Fortsetzung, wenn betroffene Frauen anderen von ihrem Leidensweg berichten. Während sie Unterstützung und Verständnis erwarten, werden sie nur mit Ignoranz, Bagatellisierungen, Misstrauensbekundungen und Vorurteilsäußerungen konfrontiert. Dabei sind die Verletzungen nicht nur physischer, sondern in fast allen Fällen vor allem psychischer Art und damit ganz besonders schwer zu heilen.
Viele der genannten Erscheinungsformen sind nach dem derzeit geltenden Recht strafbar. Zudem wurde durch die Änderungen des Sexualstrafrechts im Juni 1997 auch die Vergewaltigung in der Ehe neu bewertet. So erfuhr der bisherige Anwendungsbereich der §§ 177 - 179 StGB (Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und Missbrauch Widerstandsunfähiger) eine Ausdehung auch auf den ehelichen Bereich. Ungeachtet dessen hat die Änderung der Rechtsnormen allein noch keinen grundlegenden Einfluss auf die Einstellung und das Bewusstsein der Gesellschaft. Um der sexualisierten Gewalt langfristig entgegenzuwirken, bedürfen die vielerorts gängigen Leitbilder, Werte, Vorurteile und Mythen einer intensiven Überprüfung und Wandlung.

Exhibitionistische Handlungen:

Diese Form der sexuellen Gewalt ist für das Opfer schwer einzuschätzen. Denn meist kommt eine exhibitionistische Handlung völlig überraschend, so dass das Opfer niemals weiß, ob es "dabei bleibt", oder das Sich-Bloßstellen nur der Anfang eines schwerwiegenden sexuellen Angriffs darstellt. Diese Wirkung gehört zum Kalkül des Täters: Er erhält seine Befriedigung über die Empörung, den Schrecken und die Abscheu des Opfers. Gerade in den Abendstunden oder an abgelegenen Orten fühlen sich Frauen bzw. Mädchen besonders verunsichert. Unser Tipp:

  • Nehmen Sie von Exhibitionisten keine Notiz. Gehen Sie zügig weiter und verständigen Sie die Polizei.