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Dialer

0900-9 - die schnelle Einwahl (nicht nur) für's bare Vergnügen
Der Markt verlangte nach einem einfachen und flexiblen Abrechnungssystem, das ohne die Preisgabe von persönlichen Informationen des Nutzers auskommt. Zu diesem Zweck wurde ein Zahlungssystem über sog. Mehrwertdiensterufnummern realisiert, das die Anonymität des Nutzers wahrt.
Die kleinen Programme, mit deren Hilfe die Gebühreneinheiten erfasst und abgerechnet werden, heißen Dialer.
Seriöse Anbieter halten sich dabei an die von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) gemachten Vorgaben.
Unseriöse Anbieter dagegen versuchen mit allen möglichen Tricks, Dialer auf dem Rechner des Users zu installieren und dort ohne deren Kenntnis auszuführen. Seit geraumer Zeit schon haben sie den einträglichen Wert der Abrechnungsmethode für das Internet in dem Nummernbereich erkannt, für den sie ihre Verbindungsentgelte eigenständig gestalten können. Dabei setzen sie darauf, dass der Kunde die anfallende Kostenhöhe eines solchen Einwahlprogramms verkennt und es deshalb gutgläubig installiert. Oder aber sie gestalten ihr Einwahlprogramm in betrügerischer Absicht so, dass der Kunde erst bei der nächsten Telefonrechnung erfährt, dass er einen (nicht gewollten) Dialer zur regelmäßigen Einwahl ins Internet benutzt hat.
Wer früh klickt, hat später leicht das Nachsehen
Preisangabepflicht der Anbieter
... für Preistransparenz. So müssen 0190er- und 0900er-Mehrwertdiensteanbieter für Verbindungen bei zeitabhängigen Preisen den Minutenpreis und bei Blocktarifen den Bruttogesamtpreis nennen. Bei Telefaxangeboten ist entsprechend vorab über die Anzahl der zu übertragenden Seiten zu informieren, weil aufgrund der nicht vorhersehbaren Übertragungsdauer kein Endpreis angegeben werden kann.
Ebenso verhält es sich bei Downloads aus dem Internet: weil auch hier eine genaue Preiskalkulation nur schwer möglich ist, haben Anbieter über die Tarife bzw. Entgelte in Euro pro Abrechnungseinheit (z. B. Zeittakt, Datenvolumen, Einmalentgelte usw.) vorab zu informieren. Bei Anrufen einer frei tarifierbaren 0190er oder 0900er Nummer aus dem Festnetz müssen Minuten- bzw. Nutzungspreise angesagt werden. Ab 01.08.2004 gilt dies ebenso bei Anwahlen aller 0190er bzw. 0900er Rufnummern aus dem Mobilfunknetz.
Schließlich wird dem Verbraucher Zeit zum Entscheiden eingeräumt: die Preisangaben müssen kostenlos sein und spätestens drei Sekunden vor Beginn der Entgeltpflicht gemacht werden. Bei Verstößen gegen diese Informationspflicht besteht kein Anspruch auf das Entgelt.
Was die Preisobergrenzen, Legitimationsverfahren und automatische Trennung anbetrifft, so liegt der Höchstpreis für 0190- und 0900-Verbindungen bei 2,- Euro je Minute, wobei die Abrechnung höchstens im 60-Sekunden-Takt erfolgen darf.
Die gesamte Verbindung darf bei zeitunabhängig abgerechneten Dienstleistungen (Blocktarife) 30,- Euro nicht übersteigen.
Zeitabhängig abgerechnete Verbindungen müssen nach einer Stunde automatisch getrennt werden.
Um sicherzustellen, dass diese Grenzwerte preislich übersteigende und durchaus seriöse Dienstleistungen dennoch angeboten und genutzt werden können, sind Ausnahmen möglich, die allerdings das besondere Einverständnis der Kunden voraussetzen. Dieses Einverständnis wird per Eingabe einer Persönlichen Identifikationsnummer (PIN) erteilt, die vorher schriftlich bei dem Diensteanbieter zu beantragen ist (sog. Legitimationsverfahren).
Registrierung von Anwählprogrammen (Dialer)
Anwählprogramme (Dialer) durfen nur über die Rufnummerngasse 0900-9 angeboten werden. Sie müssen bei der Reg TP registriert werden. Registrierungsverpflichtete haben i. d. Z. schriftlich zu versichern, dass eine rechtswidrige Nutzung ausgeschlossen ist und die Dialer folglich als Anwählprogramme für den Nutzer

  • beim Bezug
  • bei der Installation und / oder der Aktivierung
  • und bei der tatsächlichen Verbindungsherstellung erkennbar sind

sowie kausal die Nutzerzustimmung bei den einzelnen Schritten gegeben sein muss.
Diese Transparenz bietet Internetnutzerinnen und -nutzern einen relativ wirksamen Schutz gegen die missbräuchliche Nutzung von Dialern.